Die auf der Gründungsversammlung beschlossene Satzung der Freunde und Förderer des Karlsheim Kirchähr e.V. ermöglicht drei verschiedende Formen der Mitgliedschaft:
1. Die Einzelmitgliedschaft
Die Einzelmitgliedschaft ist die Mitgliedschaft einer natürlichen Person und beinhaltet
ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Der reguläre Jahresbeitrag dieser Mitgliedschaft, welcher auch in allen anderen Fällen durch eine Spende erweitert werden kann, beträgt 24,- €, also 2,- €/Monat.
2. Die Familienmitgliedschaft
Die Familienmitgliedschaft ist eine Form der Mitgliedschaft für ganze Familien und Ehepaare. Sie beinhaltet
zwei Stimmrechte in der Mitgliederversammlung und der reguläre Jahresbeitrag dieser Mitgliedschaft beträgt 40,- €.
3. Die korporative Mitgliedschaft
Juristische Personen können dem Verein der Freunde und Förderer des Karlsheim Kirchähr e.V. in Form einer korporativen Mitgliedschaft beitreten. Diese Form der Mitgliedschaft beinhaltet
ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Der reguläre Jahresbeitrag beträgt für korporative Mitglieder 50,- €.
Falls Sie an einer Mitgliedschaft im Verein der Freunde und Förderer des Karlsheim Kirchähr interessiert sind, finden Sie hier eine elektronische Version der
Vereinssatzung sowie ein
Beitrittsformular im PDF Format. Um diese Dokumente lesen bzw. ausfüllen zu können, benötigen Sie eine kostenfreie Version des Acrobat Readers, welchen Sie
unter dieser Internetverbindung kostenlos für die meisten gängigen Betriebssysteme erhalten können, oder eine andere geeignete Software.
Sie können das Beitrittsformular direkt am Computer oder per Hand ausfüllen. Senden Sie dann das unterschriebene Formular an
Freunde und Förderer des Karlsheim Kirchähr e.V.
Bernd Schlösser
Schlesienstraße 2
65520 Bad Camberg
wobei das Formular bei richtiger Faltung direkt in einem Briefumschlag mit Fenster versendet werden kann.